Aktueller Hinweis:
Beihilfe ist eine Teilerstattung von Behandlungskosten
Beihilfepatienten(Beamtinnen und Beamte) sind ebenso Privatpatienten.
Der Dienstherr gewährt eine finanzielle Unterstützung(Beihilfe) in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.
Bitte beachten Sie:
Es ist eine Unterstützung zu den tatsächlichen Behandlungskosten, die Differenz muss die Patientin bzw. der Patient selbst tragen oder diese durch eine private Zusatzversicherung absichern.