Aktueller Hinweis:

 

Beihilfe ist eine Teilerstattung von Behandlungskosten

 

Beihilfepatienten(Beamtinnen und Beamte) sind ebenso Privatpatienten.

Der Dienstherr gewährt eine finanzielle Unterstützung(Beihilfe) in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.

 

Bitte beachten Sie:

Es ist eine Unterstützung zu den tatsächlichen Behandlungskosten, die Differenz muss die Patientin bzw. der Patient selbst tragen oder diese durch eine private Zusatzversicherung absichern.